Mit Arbeitszeit Geld verdienen auf Kosten anderer

Es gibt auch heute noch den Wild-West-Kapitalismus zum Geld verdienen im Arbeitsrecht. So steht in einem Arbeitsvertrag eines Bauunternehmers, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer immer erst auf der Baustelle beginnt. Der Bauunternehmer rechnet den Beginn der Arbeitszeit in der Regel ab 07:00 Uhr. Davon mal abgesehen, dass er ihnen pro Tag pauschal eine Stunde für Rauchpausen abzieht, verlangt er darüber hinaus, dass sie bereits 05:30 Uhr im Unternehmen zu erscheinen haben. Sie haben die Baustellenfahrzeuge mit Werkzeug und Materialien zu beladen, darüber hinaus werden sie dann vom Chef für die jeweilige Arbeit bzw. Baustelle eingeteilt. Danach verlassen sie die Firma und erreichen gegen 07:00 Uhr die Baustelle. Die Zeit von 05:30 Uhr bis 07:00 Uhr ist somit für die Arbeitnehmer keine Arbeitszeit. Damit kann der Chef gut Geld verdienen auf Kosten seiner Arbeitnehmer.

Wenn man noch die Stunde Raucherpause dazu rechnet sowie eine weitere dreiviertel Stunde für Frühstücks- und Mittagspause, sind die Arbeitnehmer dann bis ca. 16:45 Uhr bis 17:15 Uhr für die Firma unterwegs. Zählt man die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zusammen, erfolgt hier im Arbeitsrecht ein permanenter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitnehmer kommen täglich auf mehr als 10 Stunden Arbeitszeit, ohne dabei Geld verdienen zu können. Leider lassen sich das noch viel zu viele Arbeitnehmer gefallen und gehen nicht zum Rechtsanwalt. So können weiter die schwarzen Schafe Geld verdienen auf Kosten anderer. Ihre R24.

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