Rechnung vom Terminvertreter, dem Anwalt vor Ort

Bei Terminen weit weg von der eigenen Kanzlei werden vielfach Rechtsanwälte vor Ort als Terminvertreter beauftragt. Haben sie dann den Termin wahrgenommen, übersenden sie ihre Kostennote.

So auch jüngst. Nur war die Rechnung des Anwalts viel zu hoch. Also wurde der Terminvertreter darauf hingewiesen und um Korrektur gebeten.

Die kam auch. Mit dem Satz: „Hierbei handelte es sich wohl um einen internen Kommunikationsfehler.“

Mag sein. Oder war es: „Man kann es ja mal versuchen?“ Wir glauben an das Gute im Menschen, auch beim Terminvertreter. Es wird wohl ein interner Fehler gewesen sein.

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