Warum eine Einigung scheitern kann

Das Gericht schlägt eine Einigung vor. Der Beklagte zahlt einen Teilbetrag. Damit könnte man den Rechtsstreit erledigen. Der Rechtsanwalt der Klägerin würde der Einigung jedoch nur zustimmen, wenn der Beklagte die gesamten Prozesskosten, gerichtlich und außergerichtlich übernimmt. Da meinte dann selbst der Richter, dass das wohl nicht angemessen sei.

Der Vergleich wird widerruflich mit Kostenaufhebung protokolliert. Dennoch argumentiert der Anwalt der Klägerin immer wieder, dass doch der Beklagte die gesamten Prozesskosten zu tragen hätte. Als er merkt, dass weder der Richter von seiner Meinung abrückt, noch der Rechtsanwalt des Beklagten einlenkt, macht er einen anderen Vorschlag zur Einigung. Wenn der Beklagte 75 % tragen würde, könnte seine Mandantschaft gleich zustimmen.

Das dürfte dem Beklagten wohl nicht vermittelbar sein. Das Gericht will eine Beweisaufnahme noch durchführen, eventuell einen Sachverständigen bestellen, um sich dann eine endgültige Meinung bilden. Das würde jede Menge zusätzliche Kosten bedeuten und auch eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Daher kam auch seitens des Gerichtes der Einigungsvorschlag.

Der Rechtsanwalt der Klägerin hat sich wohl gegenüber seiner Mandantschaft zu weit aus dem Fenster gelehnt, und nun Angst, sein Gesicht zu verlieren. In einem anderen Verfahren hat dies eine Anwältin sogar schon offen zugegeben. Nur es geht bei einer Einigung nicht um den Rechtsanwalt bzw. die Anwältin. Die sollten eigene Interessen bei Vergleichsverhandlungen außen vor lassen.

Und schließlich: Wenn eine Seite alle Kosten tragen soll und zusätzlich eine Einigungsgebühr entsteht, warum sollte sie dann nicht den Prozess führen? Das wird wegen des Wegfalls der Einigungsgebühr billiger. Und vielleicht gewinnt sie ja doch.

Man sollte auch nicht vergessen, dass es bei einer Einigung zwar keinen Sieger gibt. Aber es gibt auch keinen Verlierer.

Ihre R24 Anwälte