Klassenfahrt – die Schule als Pauschalreiseanbieter

Nach Corona ist es wieder soweit, die sommerliche Klassenfahrt wird wieder stattfinden. Aber auch hier gibt es wieder interessante rechtliche Fragen, über die sich Juristen trefflich streiten können.


So ging es vor Corona um die Fragen des Rücktritts von einer bereits gebuchten Klassenfahrt. Hier insbesondere um die Frage, wer denn nun Vertragspartner der Eltern geworden ist (die Schule oder der Reiseanbieter) und wie denn diese Verträge ausgestaltet wurden und was das denn nun eigentlich überhaupt ist. Diese Fragen dürften auch jetzt in Coronazeiten an Bedeutung gewinnen.

Interessanterweise konnten wir ein Urteil erringen, aus dem hervorging, dass die Schule ein Pauschalreiseanbieter im Sinne des Gesetzes ist. Dies hat natürlich laut Bürgerlichem Gesetzbuch verschiedentliche Konsequenzen, insbesondere konnte der Vertragspartner (Elternteil) jederzeit vom Vertrag zurücktreten und das grundsätzlich mit vollem Geld zurück. Das dürfte wiederum zu einigem Unbill bei den Schulen führen, schließlich ist die Organisation einer Klassenfahrt meist schon schwierig genug. Und Gleiches gilt für Fahrten, die nun wegen Corona ausfallen. Schlimm wird es, wenn die Schule das Geld bereits an den Reiseveranstalter weiterleitete und von diesem das Geld nicht mehr zurück bekommt. Da dürften sich Eltern freuen, dass Schulen in diesem Fall der Reiseanbieter sind. Die gehen in der Regel nicht Pleite.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass selbst nach außen hin einfache Sachverhalte durchaus ihre rechtlichen Tücken haben können. Die sich in Krisenzeiten wie Corona noch richtig verschärfen.

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