Hierunter wird meist verstanden, dass der Arbeitnehmer seine Leistung aus dem Arbeitsverhältnis nicht fristgerecht oder qualitätsgerecht erbringt, Arbeitsnormen nicht erfüllt oder halt einfach nur zu langsam arbeitet. Arbeitsrechtlich umfasst dieser Begriff mehr, beispielsweise auch eben die Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten.
Wenn der Arbeitnehmer zu langsam arbeitet oder seine Arbeitsnormen nicht erfüllt, die Qualität nicht stimmt, hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren. Zwar kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Jedoch kann eine solche Kündigung durch das Gericht überprüft werden. Vor allem steht eine Überprüfung von Kündigung dann an, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und daher das Arbeitsverhältnis sowieso den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes unterliegt.
In der Regel sollen Arbeitgeber Arbeitnehmer anleiten und in die Lage versetzen, ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen. Erst wenn der Arbeitgeber damit scheitert, eröffnet sich für ihn die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hierfür nutzt, bleibt ihm überlassen. Er kann beispielsweise andere Mitarbeiter zur Anleitung zur Seite stellen. Er kann den Arbeitnehmer zu Weiterbildungen schicken.
Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, kann der Arbeitgeber als nächstes natürlich auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen arbeiten. So kann er eben einen Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen abmahnen. Somit hat der Arbeitgeber dann auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden. Hier würde eine sogenannte personenbedingte Kündigung vorliegen.
Aufgrund der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Kündigungen empfiehlt es sich gerade für Arbeitgeber in solchen Fällen, einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zu konsultieren.
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