Mal eine schlichte Änderung? Wie wäre es mit den Steuern?

Schlichte Änderung: die Abgabenordnung ist die Verfassung für das Finanzamt. Hier gibt es auch noch unentdecktes Land.

In Paragraf 172 Abs. 1 Satz 2 finden Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Machen Sie das mal. Z. B. wegen Ihrer Steuer. Beantragen Sie, das Sie schlicht weniger zahlen wollen.

Das Ergebnis dürfte wohl klar sein. Da es aber nichts kostet, probieren Sie es doch einfach mal.

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