Bitte zahlen Sie, so lautete der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Finanzamtes. 1,1 Mio Schulden beim Finanzamt. Kein Großunternehmen, das vielleicht so etwas produzieren könne, nein. Ein Einzelunternehmer.
Es sind Steuerschulden aus den Jahren 1990 -. 1992, als es noch der wilde Osten war. 1996 wurde dann scheinbar geprüft und in einem Ritt alles so festgestellt. Der Beschluss ist vom 19.11.2013. Die Steuerschulden sind immer noch zu begleichen. Hätte die Person mit Aufkommen der Restschuldbefreiung eine Insolvenz durchgeführt, wäre jetzt längst alles erledigt. Also kommt die Aufforderung: Bitte zahlen Sie die Steuern.
Und die Zusammensetzung ist auch interessant:
– Hauptforderung 350.000 EUR
– Säumniszuschläge 700.000 EUR
– Zinsen 50.000
Wobei das noch nicht alle Zinsen sein können. Aber das dürfte bei den Summen wohl auch keine Rolle mehr spielen.
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