Schnelle Scheidung und einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist meistens eine einfache und schnelle Scheidung. Das Gericht weiß, dass die Parteien sich einig sind und die mündliche Verhandlung schnell beendet ist.

Eine kurze Verhandlung dauert bei schnelle Scheidung etwa 10 min. Weil der Richter bzw. die Richterin nebenbei das Protokoll ausfüllt und ein oder zwei Fragen an die Parteien richtet.

Es geht noch schneller. Kürzlich an einem Amtsgericht einer etwas größeren Stadt fand am Freitag (!) um 11.00 eine Verhandlung statt. Schnelle Scheidung eben. Der Blick auf den Terminplan am Sitzungssaal offenbart, dass es für den Richter die letzte Verhandlung vor dem Wochenende ist.

Rein in den Saal. Der Richter in der eigentlich für Notare typischen Schnellsprache: „Die Ehe ist gescheitert? Ja?“ Er bekam ein Ja von beiden Seiten. „Sie sehen keine Möglichkeit, die Ehe fortzusetzen? Nein?“ Zweimal ein Nein als Antwort. „Weitere Sachen sind nicht zu regeln? Nein?“ Wieder Nein als Antwort.

„Erheben Sie sich von Ihren Plätzen. Es ergeht folgender Beschluss…“ Die Ehe wurde geschieden. Kurz noch einmal setzen. Begründung des Richters für den Beschluss: Die Ehe war gescheitert und es gibt keine Möglichkeiten, sie fortzusetzen.

Nach 5 min waren alle wieder aus dem Saal. Das war bis jetzt die kürzeste erlebte schnelle Scheidung. Aber es geht sicher auch noch 1-2 min kürzer. Vorm Saal schon mal die Robe anziehen und die Ausweise und Heiratsurkunde in der Hand halten, auch die Begrüßung beim Aufschließen des Saales erledigen. Mal sehen, was noch möglich ist.

Einvernehmliche schnelle Scheidung geht nicht nur zügig, sie ist auch kostengünstig. Nur 1 Anwalt, keine zusätzlichen Kosten für Klärung anderer Fragen. Diese werden vorher geklärt und gegebenenfalls notariell beurkundet. Das bereiten wir mit den Parteien vor für die schnelle Scheidung.

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