Der magische Unterschied zwischen Können und Dürfen

Können und Dürfen:

Leider passiert es oft genug, dass man der Gegenseite den Unterschied erläutern muss zwischen dem, was man kann, also was man tatsächlich ausführen kann, und dem, was man darf, also dem, was eigentlich im rechtlichen Rahmen möglich und erlaubt ist.Als Beispiel Folgendes:

Auf denen Namen des V wird eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Absicherung auf den Todesfall abgeschlossen. Der Z bezahlt diese Versicherung jedoch. Dies macht der Z jedoch nicht aus reinem Altruismus, sondern deshalb, um sodann bei Ablauf der Versicherung, das Kapital zu erhalten. So hat er den Vorteil, dass der Todesfall des V abgesichert ist und er dann zumindest einen Teil des eingezahlten Kapitals zurück erhält. Dies wurde zwischen den Beteiligten auch so vereinbart.

Nun hat der V trotz alledem im Außenverhältnis zu seiner Versicherung die Möglichkeit diese zu kündigen und sich so das eingezahlte Kapital unter den Nagel zu reißen. Dies kann er machen.

Allerdings besteht ja nun zwischen den Beteiligten die Vereinbarung, dass das Kapital dem Z zu steht. Also hat der V in dem Moment, in dem er sich das Kapital auszahlen ließ, sein „Dürfen“ überschritten.

Wenn man sich nun an den V wendet und den Sachverhalt schildert, bekommt man die Antwort, dass er ja zur Kündigung berechtigt war, mithin dies kann. Was dann aber verkannt wird, ist, dass er sein rechtliches Dürfen überschritten hat und aus diesem Grunde schadenersatzpflichtig im Innenverhältnis ist und somit nicht nur das Kapital, das er sich besorgt hatte, sondern auch noch die entgangenen Zinsen aus der Versicherung als Schadenersatz schuldet.

Somit bleibt folgendes Fazit:

Nur weil ich etwas kann, heißt das nicht, dass ich etwas darf und mit Sicherheit nicht, dass ich etwas tun sollte.

Bevor man daher offensichtlich krumme Aktionen ausführt, sei vorher das Einholen von kundigem Rechtsrat empfohlen. Soviel zu Können und Dürfen.

Ihre R24 Anwälte und Steuerberater

Können und Dürfen