Es ist schon ein Kreuz, der Schreibtisch ist voll und dann will das Gericht eine Stellungnahme bis zu einem bestimmten Termin. Kein Problem, einmal bekommt man ja immer eine Fristverlängerung für einen Schriftsatz.
Beim nächsten Mal wird der Rechtsanwalt der Gegenseite gefragt, ob er einer weiteren Fristverlängerung zustimmt. Also benötigt man einen guten Grund. Kanzleiumzug, das ist es doch. Aber das kratzt die Gegenseite nicht, die verweigert tatsächlich die Zustimmung.
Was nun? Naja, dann eben nach Fristablauf einen erneuten Antrag auf Fristverlängerung stellen. Aber was könnte als Grund taugen? Vielleicht die Volkskrankheit, die alle Schreibtischtäter haben? Das ist es. Fristverlängerung wegen Bandscheibenvorfall.
Tja Herr Kollege, dann sollte man einen Kanzleivertreter bestellen.
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