Vor weit über einem Jahr hat ein Mandant aus Versehen ein Fax der Gewerbeauskunftszentrale unterschrieben und zurückgesandt. Er hatte lediglich die Richtigkeit der Angaben für einen aus seiner Sicht amtlichen Eintrag in irgendein Zentralregister bestätigen wollen. Im Nachgang stellte sich heraus, dass es keine amtlichen Eintragungen sind, sondern ein Vertrag zustande gekommen sein soll. Die Gewerbeauskunftszentrale hat im Kleingedruckten diesbezüglich Vertragstexte formuliert.
Der Mandant hat nicht bezahlt. Die Forderung wurde durch den Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Bautzen zurückgewiesen. Seit über einem Jahr bombardiert die Gewerbeauskunftszentrale nun den Mandanten, er möge doch endlich bezahlen.
Allein in diesem Jahr wollte sie zunächst EUR 569,06 haben. Dies sollte er bis zum 05.06.2014 ausgleichen. Dann meldete sich ein Rechtsanwalt und forderte EUR 653,46 bis zum 27.06.2014. Es erfolgte seitens der Mandantschaft keinerlei Reaktion.
Wie nicht anders zu erwarten, meldete sich der Rechtsanwalt erneut und verlangte nun Ausgleich eines Betrages von EUR 655,09 bis zum 06.07.2014. Die Drohungen sind die üblichen, dass die Rechtsprechung es hergibt, dass die Gewerbeauskunftszentrale einen Anspruch auf den Betrag hat.
Nunmehr schreibt die Gewerbeauskunftszentrale über ihren Rechtsanwalt erneut. Und siehe mit geduldigem Warten verringert sich der Betrag wiederum. Jetzt sind es EUR 450,00, die bis zum 29.07.2014 zu zahlen sind. Und natürlich wieder die übliche Drohung eines Gerichtsverfahrens hinten angefügt.
Ob die eigentlich wissen, welchen Betrag sie ursprünglich mal verlangt haben?
Ihre R24 Anwaltskanzlei