Nun hat das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Städten gegeben. Also verschließen sich auch die höchsten Richter nicht solchem Unsinn. Die übliche Richterschelte? Nein, Urteile sollte man respektieren. Warum das Urteil nicht? Aus verschiedenen Gründen.
Der wichtigste Grund ist die technische Seite. Wie setzt sich die Belastung aus Feinstaub zusammen? 86 % kommen aus Haushalten und der Industrie. Nur 14 % entstammen dem Verkehr.
Rechnen wir mal weiter. Der größere Teil kommt nicht mal aus dem Auspuff. Sondern aus dem Staub auf der Straße und dem Abrieb der Räder. Aber sagen wir, es sind 50 %. Also kommen 7 % aus dem Auspuff. Unterstellen wir 50 % Dieselfahrzeuge, verbleiben 3,5 %.
Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bewirkt also eine mögliche Reduzierung von allenfalls 3,5 %. Und natürlich wird es wie immer nicht alle treffen. Die Städte werden ihren eigenen Fahrzeugen, dem Dienstauto des Oberbürgermeisters, den städtischen Baufahrzeugen, den Bussen des Nahverkehrs, Ausnahmegenehmigungen erteilen (müssen). Sagen wir, dass das noch einmal 50 % ausmacht. Also kann das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge eine Einsparung von 1,75 % bringen???
Wenn der Grenzwert mit 40 µg/m3 im Jahresmittel festgelegt ist, bringt das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge… na? Richtig: 0,7 µg/m3 Einsparung.
Und jetzt? Dafür wird über blaue Plaketten nachgedacht, über Kontrollen zur Überwachung usw. Wirklich? Wo doch im Büro der Grenzwert bei 60 µg/m3 liegt und in Produktionsstätten bei 950 µg/m3 . Weil sich die Richter vor einen solchen Karren spannen ließen, gibt es heute mal Richterschelte.
Ihre R24 Anwälte und Steuerberater