Steuer-News 10-2022

Wie jeden Monat gibt es immer wieder neue Aufregungen um das Steuerrecht. Jetzt beschert uns die Inflation uns ein neues Gesetz, das Inflationsausgleichgesetz. Hat auch was mit Steuern zu tun. Im Wesentlichen wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2023 auf 10.632 € und ab 2024 auf 10.932 € angehoben. Damit gibt es eine klitzekleine Entlastung.

Darüber hinaus soll durch eine Verschiebung der sogenannten Tarifeckwerte die kalte Progression ausgeglichen werden. So soll bei einer Gehaltserhöhung unterm Strich mehr Netto übrig bleiben. Hier muss man anmerken, dass die Ampelkoalition allerdings für das kommende Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erhöht hat. Wenn also bei einer Gehaltserhöhung weniger Steuer anfällt, könnte dies durch höhere Sozialversicherungsbeiträge wieder wegfallen.

Darüber hinaus soll für die Unterstützung von Familien der Kinderfreibetrag schrittweise bis 2024 um 264 € auf 2.994 € erhöht werden. Das Kindergeld wird ebenso erhöht ab nächsten Jahr, einheitlich für das erste, zweite und dritte Kind auf jeweils 237 €. Ab dem vierten Kind gibt es dann 250 €.

Schließlich sollen die Arbeitgeber eine sogenannte Inflationsprämie zahlen dürfen bis zu 3.000 €. Diese soll steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Die Zahlung ist auch in Teilbeträgen bis zum 31.12.2024 vorgesehen. Ob allerdings die Arbeitgeber dies ausnutzen, steht auf einem anderen Blatt. Die Regierung macht es sich hier einfach, indem sie mit dem Finger auf andere zeigt.