Die Regierung hat das so genannte Jahressteuergesetz 2022 vorgelegt. Darin sind folgende Änderungen ab 2023 geplant:
Der Sparerpauschbetrag für Kapitaleinkünfte soll von 801 € auf 1.000 € angehoben werden (für Ehepaare gilt das Doppelte). Der Ausbildungsfreibetrag für in Berufsausbildung und auswärtig untergebrachte Kinder wird von 924 € auf 1.200 € erhöht. Die Werbungskosten für Home-Office Arbeitsplätze werden verbessert. So können demnächst bis zu 1.000 € pro Jahr hierfür geltend gemacht werden.
Aus aktuellem Anlass wird auf die anstehenden Weihnachtsfeiern hingewiesen. Für Aufmerksamkeiten aus persönlichen Anlass (Geburtstage oder Ähnliches) dürfen 60 € je Anlass aufgewendet werden. Darüber hinaus können sonstige Sachbezüge steuerfrei bis zu 50 € monatlich vergeben werden. Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, also zum Beispiel die Weihnachtsfeier, dürfen je Arbeitnehmer 110 € nicht übersteigen. Sofern bei den vorgenannten Aufwendungen die Beträge überstiegen werden, können diese Teile mit pauschal 25 % vom Arbeitgeber versteuert werden.
Weihnachtsgeschenke, die nicht während der Weihnachtsfeier überreicht werden, dürfen darüber hinaus mit bis zu 50 € steuerfrei vergeben werden. Hier empfiehlt es sich, die Weihnachtsgeschenke im Monat November zu übergeben. Die Weihnachtsfeier lässt man dann im Monat Dezember stattfinden.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen schon jetzt viel Spaß bei Ihren Feiern