Steuererklärungen: Im Strafrecht gilt, man muss sich nicht selbst belasten. Man darf einfach schweigen, getreu dem Motto, Reden ist Silber, Klappe halten Gold. Im Steuerrecht ist man aber verpflichtet, mitzuwirken, aufzuklären, Erklärungen abzugeben.
Jetzt wurde ein Steuerstrafverfahren für Einkünfte aus 2021 eingeleitet. Also hier nichts sagen. Gleichzeitig schreibt das Finanzamt, es möchte die Steuererklärung für dieses Jahr und droht schon mal ein Zwangsgeld über 500 an. Und weist darauf hin, dass es bis 25.00 erhöht werden kann. Und nun? Dürfen die das?
Das dürfte rechtswidrig sein. Zwar müssten Steuererklärungen abgegeben werden, aber das Finanzamt kann sie nicht mit Zwangsgeld durchsetzen. Denn man würde sich ja durch die Erklärung im Strafverfahren selbst belasten.
Was passiert aber, wenn das Finanzamt trotzdem Zwangsgelder festsetzt? Da kann man natürlich Einspruch einlegen und das notfalls vor dem Finanzgericht klären. Zu prüfen wäre auch, ob die in der Erklärung angegebenen Tatsachen im Strafverfahren verwendet werden dürfen. Denn mit Zwangsgeld das Recht zum Schweigen auszuhebeln, könnte zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Das ist immer zu prüfen, wenn aus rechtswidrigen Handlungen Erkenntnisse im Strafverfahren gewonnen werden.
Natürlich bleiben dem Finanzamt andere Wege. So können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden.
Aber: besser man bleibt sauber, dann muss man sich nicht damit rumärgern. Steuerhinterziehung loht nicht.