Steuerrechtsänderungen 2024

Wir haben für Sie aus verschiedenen Quellen die geplanten Steuerrechtsänderungen 2024 zusammengetragen. Hier nun das Ergebnis unserer Recherche. Es kann noch Änderungen geben, da noch nicht alles beschlossen wurde.

Für Privatpersonen:

Grundfreibetrag und kalte Progression

– Der Grundfreibetrag wird im Jahr 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht, um die kalte Progression abzubauen.

– Die kalte Progression entsteht, wenn Einkommensteuertarife nicht an die Inflation angepasst werden und somit bei steigenden Löhnen ein höherer Steuersatz greift, obwohl die Kaufkraft nicht zugenommen hat.

Kinderfreibetrag

– Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 6.384 Euro (je Elternteil 3.192 Euro).

– Dies soll Familien finanziell entlasten und die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern sicherstellen.

Solidaritätszuschlag

– Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird auf 18.130 Euro (36.260 Euro bei Splittingtarif) angehoben.

– Wer unterhalb dieser Grenze bleibt, muss keinen Solidaritätszuschlag zahlen.

Unterhaltshöchstbetrag

– Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen steigt auf 11.604 Euro.

– Dieser Betrag kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Für Unternehmen und Selbständige

Und hier die Steuerrechtsänderungen 2024 für Unternehmer, Gewerbetreibende und andere Selbständige.

Abschreibungen und Investitionsanreize

– Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird auf 1.000 Euro angehoben.

– Die degressive Abschreibung wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden, wieder eingeführt.

– Eine Sonderabschreibung von 50 % für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter wird für Unternehmen mit einem Gewinn von nicht mehr als 200.000 Euro ermöglicht.

Elektromobilität

– Für nach dem 31.12.2023 angeschaffte Firmenfahrzeuge wird die Wertgrenze für die Privatnutzung auf 70.000 Euro angehoben.

Geschenke als Betriebsausgaben

– Die Freigrenze für als Betriebsausgaben abziehbare Geschenke wird auf 50 Euro erhöht.

Zinsschranke

– Die Zinsschrankenregelung wird verschärft, um den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen zu begrenzen.

Globale Mindeststeuer

– Multinationale Konzerne mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro müssen eine effektive Besteuerung von mindestens 15 % sicherstellen.

Weitere Steuerrechtsänderungen 2024

Arbeitnehmer-Sparzulage

– Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete verdoppelt.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

– Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft zum 31.12.2023 aus.

Recht der Personengesellschaften

– Das Personengesellschaftsrecht wird mit dem MoPeG ab dem 01.01.2024 grundlegend überarbeitet.

Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge

– Die Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge wird auf 1 Mio. Euro herabgesetzt.

Transparenzregister und Hinweisgeberschutz

– Ab 01.04.2024 gibt es zusätzliche Abfragebefugnisse im Transparenzregister.

– Ab 01.01.2024 gelten Verpflichtungen für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

– Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen ab dem 17.12.2023 ein Hinweisgebersystem implementieren.

Steueranmeldungen und Pauschbeträge

– Die Steueranmeldung für Bauleistungen muss elektronisch erfolgen.

– Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, wird auf 9 Euro angehoben.

Betriebsveranstaltungen

– Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen bei Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 150 Euro steuerfrei.

Soviel zu den Steuerrechtsänderungen 2024. Es bleibt also spannend.

Steuerrechtsänderungen 2024