Überwachung? Vorsicht: Überall Big Brother!

Eine Mandantin erscheint zur Beratung wegen einer Frage zur Überwachung. Sie ist Arbeitnehmerin in einer Gesundheitseinrichtung. Sie hat also Umgang mit kranken Menschen. Ihr Chef scheint auch krank zu sein.

Zunächst hat er eine erste Kamera bereits auf seinem Grundstück errichtet, mit der er die gesamte Zufahrt und die Straße filmen kann. Dass er hierbei nicht nur Personen filmt, die sein Grundstück betreten, sondern auch den öffentlichen Verkehrt, scheint ihm egal zu sein.

Jetzt jedoch hat er auch noch im Anmeldebereich der Einrichtung eine Kamera installiert. Offensichtlich auch noch eine mit Tonaufnahmen. So stellten die Mitarbeiter fest, dass der Chef bei bestimmten Gelegenheiten auf Gesprächsinhalte verwies, die nur zwischen zwei Mitarbeitern stattfanden.

Er hat wohl an der Eingangstür einen klitzekleinen Aufkleber wegen der Überwachung angebracht, auf dem eine Videokamera zu sehen ist. Er scheint der Auffassung zu sein, mit einem solchen Hinweis ist es ihm erlaubt, seinen Patienten zu filmen.

Wenn nicht einmal in solchen sensiblen Bereichen genügend Einsicht existiert, dass man nicht alles darf, was möglich ist, wie mag es dann sonst noch zugehen?

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