Krankschreibungen und Kündigungen – Beweiswert?

Viele Arbeitgeber kennen das Problem mit Krankschreibungen. Ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis (oder ihm wird gekündigt). Parallel dazu flattert eine Krankschreibung ins Haus, die genau den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abdeckt.

Der Arbeitnehmer bekommt Lohnfortzahlung und kann noch Resturlaub, der nun nicht mehr gewährt wurde, in Geld ausgezahlt bekommen.

Dem hat nun das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 8.9.2021 einen Riegel vorgeschoben. Gehen eine Kündigung und Krankschreibungen Hand in Hand, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern. Die deckungsgleiche Krankschreibung mit der Kündigungsfrist erschüttert den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Damit ist der Arbeitnehmer im Zugzwang. Er muss zu seiner Krankheit vortragen, gegebenenfalls den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Kommt er dem nicht nach, hat er diesmal das Nachsehen.

Eine seltene, arbeitgeberbegünstigende Entscheidung. Vielleicht endet damit endlich der Unfug mit den Krankschreibungen während der Kündigungsfrist. Wichtig ist auch, auf andere Anzeichen zu achten. Kommt der Arbeitnehmer nicht mehr, nur der Schein per Post, könnte ein bereits ausgeräumter Schreibtisch ebenfalls ein Indiz sein. Denn wie kann er schon vorher wissen, dass er am nächsten Tag krank wird?

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