Das Abschleppen von Fahrzeugen, die unrechtmäßig auf Privatgrundstücken abgestellt wurden, führt oft zu Streitigkeiten über die Höhe der Verwahrkosten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt nun Klarheit in die Frage, wie lange und in welchem Umfang Verwahrkosten geltend gemacht werden können.
BGH-Urteil zu Abschlepp- und Verwahrkosten
Der BGH hat entschieden, dass die Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Fahrzeugs zeitlich limitiert sind. Der Grundstücksbesitzer darf das Fahrzeug zwar in sichere Verwahrung geben, aber die Erstattungspflicht für die Verwahrkosten endet mit dem Herausgabeverlangen des Halters.
Informationspflicht und Herausgabeverlangen
Eine wichtige Rolle spielt die Informationspflicht: Der Grundstückseigentümer muss den Halter des abgeschleppten Fahrzeugs unverzüglich über den Vorgang informieren. Verzögerungen bei der Herausgabe, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, können den Erstattungsanspruch mindern.
Konkreter Fall
In einem konkreten Fall verlangte eine Abschleppfirma aus Sachsen 4.935 Euro für die Standgebühren eines abgeschleppten Autos, das während eines Rechtsstreits auf dem Firmengelände stand. Der Halter hatte jedoch bereits kurz nach dem Abschleppen die Herausgabe seines Autos gefordert. Der BGH bestätigte, dass nur die Kosten bis zu diesem Zeitpunkt erstattungsfähig sind.
Grenzen für Standgebühren
Abschleppfirmen dürfen nicht mehr unbegrenzt Standgebühren verlangen. Das Oberlandesgericht Dresden und der BGH haben klargestellt, dass der Zeitpunkt des Herausgabeverlangens entscheidend ist. Nach diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Verwahrkosten vom Anspruch auf Aufwendungsersatz umfasst.
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil des BGH verdeutlicht, dass das Abschleppen von Fahrzeugen von Privatgrundstücken zwar ein legitimes Mittel zur Wahrung des Hausrechts ist, aber klare Grenzen für die Erstattung von Kosten gesetzt werden. Im besprochenen Fall wurden aus ursprünglich geforderten 4.935 Euro lediglich 75 Euro, die für die ersten fünf Tage der Verwahrung anfielen.
Fazit
Das aktuelle BGH-Urteil zu Verwahrkosten bei abgeschleppten Autos schafft Rechtssicherheit sowohl für Fahrzeughalter als auch für Abschleppunternehmen. Es betont die Bedeutung der Informationspflicht und setzt klare zeitliche Grenzen für die Erstattungsfähigkeit von Verwahrkosten. Fahrzeughalter sollten bei einem Abschleppvorgang unverzüglich die Herausgabe ihres Fahrzeugs verlangen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Abschleppunternehmen müssen ihrerseits die Halter zeitnah informieren und können nur für den Zeitraum bis zum Herausgabeverlangen Kosten geltend machen.
