Wer solche Nachbarn hat, ist schon schwer geschlagen.

Was solche Nachbarn sind? Nun, dieser Fall hier ist schon krass:

Eine Familie fühlt sich von ihrem Nachbarn permanent beobachtet. Entweder hat er keinen Fernseher oder er findet das dritte Programm im Freien viel interessanter. Jedenfalls saß er Tag für Tag in seinem Wintergarten und beobachtete permanent diese Familie. Ein Stalker ist anscheinend nichts dagegen.

Die Familie errichtete nach längerer Beobachtungszeit eine Bretterwand mit ca. 2 m Höhe. Damit war der Nachbar von einer weiteren Beobachtung ausgeschlossen. Nun sollte man meinen, die Angelegenheit wäre damit erledigt.

Der Nachbar hätte sich nun ein Fernseher kaufen können. Macht er aber nicht. Stattdessen kaufte er sich eine Hebebühne. Bitte was? Richtig, er installierte tatsächlich eine Hebebühne in seinen Wintergarten. Auf der Plattform der Hebebühne stellte er seinen Stuhl und seinen Tisch.

Bitte was, wird man sich jetzt wieder fragen? Was soll das? Nun, er setzt sich wie gewohnt in seinen Wintergarten, auf seinen Stuhl, an den Tisch. Anschließend fährt er vorsichtig mit der Hebebühne soweit hoch, dass er über den Zaun gucken kann. Er sitzt nun nicht mehr Parterre im Theater, er hat nachbezahlt und darf jetzt im Rang sitzen.

Der Familie gefällt dies überhaupt nicht mehr. Daher blieb ihr nichts anderes übrig, als solche Nachbarn auf Unterlassung zu verklagen. Außergerichtliche Streitbeilegung scheiterten. Künftig wird dem spannenden Nachbarn eine Geldstrafe drohen, falls er wieder mit seiner Hebebühne in den Rang fährt.

Ihre R24 Anwälte

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