Bisher hat das Finanzamt für Steuernachzahlungen Zinsen erhoben. Der Beginn der Zinsberechnung erfolgte regelmäßig 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer zu erheben war. Pro Monat nahm das Finanzamt 0,5 %, was im Jahr einen Zins von 6 % ergab.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zinsen in dieser Höhe verfassungswidrig sind. Zum einen beanstandete das Gericht, dass für die ersten 15 Monate keine Zinsen erhoben werden, während nach Ablauf dieser 15 Monate plötzlich Zinsen entstehen.
Darüber hinaus gelangte das Gericht zur Erkenntnis, dass in dieser Niedrigzinsphase 6 % Zinsen für das Finanzamt realitätsfern und nicht zu rechtfertigen sind.
Der Gesetzgeber muss nun wissen 31.7.2022 eine neue Regelung treffen. Diese soll dann rückwirkend für alle Veranlagungen ab dem Jahr 2019 gelten. Für alle Zeiträume von 2014-2018 bleibt es bei den bisherigen Zinsen.
Das Bundesverfassungsgericht erstaunt in letzter Zeit immer wieder mit seiner Rechtsprechung. Die Niedrigzinsphase gibt es schon seit gut und gern 2010. das Gericht beantwortet leider nicht die Frage, warum die Verfassungswidrigkeit erst ab 2019 gelten soll. Was unterscheidet die Jahre 2014-2018 von dem Jahr 2019?
Leider muss man nun warten, ob jemand den nächsten Schritt, eine Klage beim EuGH, geht. Vielleicht denken die Europa Richter anders darüber.
Ihre R24 Steuerberater