Alltagskriminalität

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Alltagskriminalität? Friedrich Merz, CDU, sagte vor kurzen: wir verlieren Teile der Polizei an die AfD. Dafür wurde er heftig kritisiert.

Kürzlich in der sächsischen Zeitung: ein Bericht über den Vorfall in einem Klinikum in Neustadt. Jemand hatte mit Waffengewalt gedroht. Dieser Mann wurde festgenommen.

In der Zeitung wird berichtet, dass er wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Außerdem war er wegen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Einen Teil der Strafe bekam er auf Bewährung erlassen. Die Bewährung wurde jedoch wegen neuer Taten widerrufen.

Der Staatsanwalt meinte dazu, dass nach diesem Mann trotz Widerrufs nicht aktiv und gezielt gesucht wurde. Nur bei brisanten Fällen kämen Zielfahnder zum Einsatz. Nicht aber bei Alltagskriminalität. Alltagskriminalität?

Der Mann hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Werden Freiheitsstrafen von über zwei Jahren ausgesprochen, handelt es sich um ein Verbrechen. Kein Vergehen. Den Mann kann man also als Verbrecher bezeichnen. Verbrechen, Bandenkriminalität, vorsätzliche Körperverletzung sind Alltagskriminalität? Wann sind Verbrechen zur Alltagskriminalität geworden?

Und wann hat man die Rechtsbeugung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen? Wenn also die Behörden wissentlich auf die Suche nach einem Verbrecher verzichten, dürfte dies möglicherweise den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.

Nun noch mal zu dem Eingangszitat: Teile der Polizei an die AfD verlieren? In Sachsen ist demnächst Landtagswahl. Hier werden wohl große Teile der Bevölkerung an AfD verloren gehen. Solange die Behörden so mit Verbrechern umgehen und dadurch potentiell neue Straftaten ermöglichen, widerlegen sie die Versprechen der jetzigen Landesregierung, mehr für die Sicherheit der Bevölkerung zu tun.

Anmerkung: die Lösung solcher Probleme wäre sicherlich mehr Personal in den entsprechenden Behörden. Die einfachere Lösung wird wohl sein, diesen Staatsanwalt nicht mehr mit der Presse reden zu lassen.

Ihre R24 Kanzlei

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