Kuriose Strafverhandlung mit Mieter und Vermieter

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Was einem so alles in einer Strafverhandlung begegnet. Unter anderem völlig unerwartet: Mietrecht. Ein interessantes Beispiel:

Wenn man im Rahmen einer Strafverhandlung feststellt, dass ein Vermieter drei Wochen nach Abschluss des Mietvertrages und Einzug des Mieters meint, dass er doch die Betriebskostenvorauszahlung wohl viel zu gering angesetzt habe und hieraufhin mündlich die Betriebskostenvorauszahlung „angemessen“ um 140,00 € erhöht, fragt man sich, ob das wohl noch rechtens sein mag.

Wenn dann nach Ablauf von drei Monaten der Vermieter das Mietverhältnis mündlich mit Frist von einem Monat das Mietverhältnis kündigt, weil der Mieter ja mit der Zahlung der Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung im Verzuge ist, legt man schon die Ohren an.

Wenn aber hiernach der Vermieter (zumindest folgerichtig) nach Ablauf der seinerseits gesetzten „Kündigungsfrist“ das Schloss der Außentür auswechselt und die Wohnung, mit all den Habseligkeiten des Mieters noch hierin mit einem Schild zunageln will, fangen die angelegten Ohren an zu schlackern.

Wenn schließlich der Vermieter gegen den Mieter, der ja seine Wohnung zumindest betreten will, um seine Habseligkeiten herauszuholen, wegen Hausfriedensbruchs Anzeige erstattet denkt man sich: „So etwas würde doch die Staatsanwaltschaft respektive Polizei niemals verfolgen“.

Wenn aber dies die Staatsanwaltschaft sogar zur Anklage bringt und im Rahmen der Strafverhandlung genau dieser Sachverhalt offengelegt wird und der Vermieter dann im Rahmen seiner Aussage mitteilt: „Ich habe mich doch eigentlich sehr sozial gegenüber dem Mieter verhalten.“, stellt man sich als Verteidiger ernsthaft die Frage, ob man hier im Bereich der Satire ist und schaut sich klammheimlich nach der versteckten Kamera um.

Allerdings stellt man sodann fest, dass dies Realität in der Bundesrepublik und auch vor deutschen Gerichten ist. Es ist wahrlich oft so, dass die Vorstellungen von Mieter- wie Vermieterseite, was rechtlich möglich ist und was nicht, weit von der Realität abweichen. Aber zumindest in der Strafverhandlung gab es Freibier Freispruch für den Mieter

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