Einen Arbeitsunfall möchte niemand erleiden, aber es kann eben doch vorkommen. Dabei geht es nicht immer nur um große Verletzungen, auch kleine Beeinträchtigungen können ihre Wirkung zeigen.
Zunächst sollte man natürlich darauf achten, dass der Unfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wird. Hierzu wendet man sich an den Arbeitgeber, dieser hat die entsprechenden Meldungen zu verfassen.
Wenn der Arbeitsunfall sodann behandelt war, geht das Leben natürlich weiter. Jedoch sollte man hier einige Dinge beachten.
In einem aktuellen Fall hatte sich vor ca. 3 Jahren eine Arbeitnehmerin an der Hand verletzt. In den Jahren danach hatte sie immer wieder mal Schmerzen in der Hand, diese jedoch mit Schmerztabletten beruhigt und ansonsten nichts weiter unternommen. Nun wurden jedoch die Schmerzen so unerträglich, dass Sie einen Arzt aufsuchte.
Die Arbeitnehmerin meldete sich über den Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft. Diese teilte mit, dass sie ja den Arbeitsunfall anerkannt hätte. Jedoch sehe sie weder eine Verpflichtung zur Erstattung medizinischer und sonstiger Kosten, noch Ansprüche auf eine mögliche Rente wegen Erwerbsminderung. Die jetzt vorliegenden Beeinträchtigungen müssen nicht mehr mit dem Unfall in Verbindung stehen. Dafür gäbe es keine Anhaltspunkte, so die Berufsgenossenschaft.
Was ist daraus zu lernen? Wenn nach einem Arbeitsunfall in der Folge Schmerzen auftreten, sollte man regelmäßig den Arzt konsultieren. Warum? Weil es dann über den Zeitraum zwischen dem Arbeitsunfall und möglicherweise akuten Folgen eine Dokumentation durch den oder die behandelnden Ärzte gibt. Dadurch lassen sich die zeitlichen und möglicherweise medizinischen Zusammenhänge zwischen dem akuten Ereignis und dem Arbeitsunfall herstellen.
Jetzt im Nachgang wird es schwieriger, einen solchen Zusammenhang herzustellen. Es müssen Gutachten eingeholt werden, Arztberichte gesammelt werden usw. Das ist mit mehr Aufwand und Mehrkosten verbunden.
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