Arbeitszeitkonto: Wo ist nur die Stechuhr hin?

Arbeitszeitkonto und Stechuhr? Ja, da gibt es durchaus einen Zusammenhang.

In vielen Betrieben ist es gängige Praxis, dass die Arbeitszeit in einem Arbeitszeitkonto  und hiermit sodann die Mehr- oder Minderarbeit erfasst wird. Der Begriff Arbeitszeitkonto klingt da sehr abstrakt, gemeint ist die Stechuhr, der Stundenzettel oder die Erfassung mit verschiedentlichen Gerätschaften (neudeutsch Devices), mit denen man sich dann digital „einsticht“.

Zweck der Sache ist meist etwas Gutes. So soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, in einem bestimmten Rahmen flexibel über seine Arbeitszeit zu bestimmen. Der Arbeitgeber hat den Vorteil, kurzfristige meist saisonal bedingte Schwankungen, zum Beispiel durch Anordnung von Freizeit, zumindest teilweise auszugleichen zu können. In gewissen Grenzen kann der Arbeitgeber durch das Arbeitszeitkonto sogar Überstundenzuschläge sparen.

Klingt alles super. Aber nur, wenn die Dokumentation auch funktioniert. Vermehrt trifft man neuerdings auf Fälle, bei denen der Arbeitnehmer mitteilt: „Das Tablet für die Zeiterfassung ging die Hälfte der Zeit nicht.“ „Ich hatte eigentlich ganz viele Überstunden. Die wurden nur nicht erfasst.“

Alle diese Fälle kommen meist natürlich erst zur Sprache, wenn das Arbeitsverhältnis endet und das Interesse an einer einvernehmlichen Regelung der Beteiligten sehr gering ist. Im zwangsläufig folgenden Gerichtsprozess müssen sich dann Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber die Frage des Gerichts gefallen lassen, wieso man denn nicht etwas dokumentiert hatte, als das Problem aufgetreten war. Hierauf gibt es dann überall lange Gesichter.

Das lässt sich aber recht einfach vermeiden: Stelle ich als Arbeitnehmer fest, dass mein tolles Device meine Arbeitszeit nicht aufzeichnet, lasse ich mir mein Arbeitszeitkonto einfach schriftlich vom Vorgesetzen bestätigen und habe dann unter dem Nachweisgesichtspunkt keine Probleme.

Stelle ich als Arbeitgeber fest, dass mein Arbeitnehmer schon 100 Minusstunden angehäuft hat, sollte ich dann der Sache auf dem Grund gehen und dieses Minus beheben. Wenn ich hier teilnahmslos zusehe, riskiere ich, dass ich den Arbeitnehmer bezahlen muss, obwohl dieser gar nicht gearbeitet hat.

Schlussendlich bleibt es also trotz neuster Möglichkeiten der Zeiterfassung beim Alten: Wer Probleme mit der Arbeitszeit im Nahhinein vermeiden will, dokumentiert und klärt diese im Vorhinein. So vermeiden alle Beteiligten unnötigen Streit und Kosten. Und der Gang zum Anwalt kann natürlich auch helfen.

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