Auch die Kündigung will gelernt sein

Eine Arbeitnehmern kommt mit einer Kündigung. Sie wurde während der Probezeit fristlos gekündigt. Das ist schon schlimm.

Die Mandantin schildert uns die Abläufe. Sie war vor dem Probearbeitsverhältnis tatsächlich aus einem anderen Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt worden. Man hatte sie dort derart eingeschüchtert, dass sie trotz bestehender Rechtsschutzversicherung nichts gegen die fristlose Kündigung unternahm.

Nachdem sie ca. drei Wochen in dem Probearbeitsverhältnis war, rief man sie zur Geschäftsführung. Dort teilte man ihr mit, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber angerufen habe. Dieser habe über die fristlose Kündigung unterrichtet. Der Kündigungsgrund war für den neuen Arbeitgeber ein solch schlimmes Ereignis, dass er sich stehenden Fußes veranlasst sah, ebenfalls fristlos zu kündigen.

Diesmal jedoch kam die Mandantin mit allen Unterlagen. Die Rechtsschutzversicherung erteilte eine Deckungszusage. Es wurde eine Kündigungsschutzklage erhoben.

Nach Zustellung meldete sich dann der Anwalt des Arbeitgebers. Er teilte mit, dass man das Verfahren ganz schnell beenden könne und wolle. Natürlich wird der Arbeitgeber noch einmal eine Kündigung aussprechen. Im Rahmen des Probearbeitsverhältnisses wird mit der Frist von 14 Tagen ordnungsgemäß gekündigt.

Es kann nicht angehen, dass ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht für ein Verhalten, wofür der Arbeitnehmer bereits durch eine andere fristlose Kündigung abgestraft worden war. Zumindest dürfte er hieraus lernen, dass er sich viel Zeit und Geld erspart, wenn er stattdessen während der Probearbeitszeit fristgerecht kündigt.

Insgesamt muss der Arbeitgeber jetzt noch für knapp sieben Wochen Lohn zahlen. Hätte er ordnungsgemäß gekündigt, wäre die Lohnzahlung nach zwei Wochen beendet.

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