Befangenheitsantrag: Was die Juristen in der 5. KW erheiterte:

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Diesmal war es ein Befangenheitsantrag in Weltrekordzeit. Die Verhandlung im Strafrecht ging los, eine neue Schöffin dabei. Nach ca. 30 min stellte sich heraus, dass sie ein Opfer kannte. Daher bekam sie vom Rechtsanwalt einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit. Mal ehrlich, Herr Kollege Rechtsanwalt Wings, 30 min für einen Befangenheitsantrag soll Weltrekord sein? Da gibt es hier bestimmt andere, die schon in kürzerer Zeit im Strafrecht solche Anträge gestellt haben, oder?

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