Der große Umtausch

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Der Umtausch zum Weihnachtsgeschäft. Wie üblich folgt nach der großen Bescherung der Katzenjammer. Doppelte Geschenke oder Dinge, die niemand braucht. Was macht man nun damit?

In diversen Medien erscheinen Berichte zum Umtausch. Man möge sich vom Schenker den Kassenbon geben lassen und dann umtauschen gehen. Nun, wer in einem lokalen Geschäft gekauft hat, ist auf die Kulanz angewiesen. Denn es ist kein Kauf gewesen, für das es ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Also mit Forderungen wie „Ware gegen Geld“ muss man nicht weit kommen. Bei Kulanz kann der Geschäftsinhaber auch Ware gegen Gutschein geben. Denn der Umtausch ist eine freiwillige Geste.

Anders bei Geschenken, die z.B. über das Internet gekauft wurden. Dann handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, kann der Widerruf ausgeübt werden und in diesem Fall gibt es für den Umtausch auch Geld zurück.

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Warum sollen sich Nutzer anonym im Internet bewegen (dürfen)?

  • Beitrags-Kategorie:Internetrecht

An dieser Stelle wird die Anonymität im Internet verteidigt. Der Autor stellt dafür 5 Gründe in den Raum. Okay also schauen wir mal:

1. Nutzer würden sich nicht mehr trauen, sich online zu äußern. Die Meinungsfreiheit wäre in Gefahr.

Okay, wenn man von den vielen Beiträgen der Trolle im Internet verschont werden würde, ist das eher keine Gefahr sondern Befreiung. Aber wie war das denn mit der Meinungsfreiheit vor dem Internet? Gab es da keine? Hängt Meinungsfreiheit davon ab, dass man sie anonym wahrnehmen kann/darf? Eher nicht. Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen. Anonym meckern kann jeder.

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Wozu ein Smartphone (nicht) taugt

  • Beitrags-Kategorie:Internetrecht

Mit diesen Teilen kann man fast alles, telefonieren, Mails schreiben, im Internet striffeln.

Neulich standen mehrere Schüler unter einem Eichelbaum. Sie spielten im Kreis Tennis mit den Eicheln. Es war nur nicht zu erkennen, was sie als Schläger benutzten.

Bis es bei einem Abschlag einen anderen lauten Ton vom Schläger gab, wie splitterndes Glas. Und der Schüler rief zeitgleich: „Oh Sch…“ Nun war die Schlägerfrage geklärt. Sie hatten ihre Smartphones als Schläger benutzt.

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