Das Steuer-ABC: A wie Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer wurde durch die Politik eingeführt, um die Verschiebung von Kapital in das Ausland und damit verbunden die Steuerhinterziehung einzudämmen. Spitzensteuersätze von 50 % und mehr verführten schon dazu, wenigstens Zinseinkünfte nicht mehr in Deutschland zu besteuern. Ob einem die Banken dabei halfen, das Geld in das Ausland zu verschieben oder ob man es scheibchenweise im Koffer in bar bei jedem Urlaub ausführte, viele Methoden waren üblich. Im Ergebnis fielen die Zinsen auf das Kapital nicht mehr in Deutschland an. Demzufolge bekamen die deutschen Finanzämter keine Steuern mehr darauf.

Durch den Wegfall der Vermögensteuer ist es dem Fiskus auch nicht mehr möglich, Vermögenszuwächse oder Vermögensminderungen nachzuvollziehen. Wenn also plötzlich weniger Zinseinkünfte erklärt wurden, hatte der Fiskus nicht viel, um dem nachzugehen. Schließlich konnte der Steuerpflichtige behaupten, das Geld einfach auf den Kopf gehauen zu haben.

Es wurde die sogenannte Abgeltungsteuer eingeführt. Bestimmte Zinseinkünfte aus Kapital werden mit 25 % Abgeltungsteuer belegt. Die Einkünfte müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Auch die Spitzensteuersätze wurden gesenkt. Damit war es nicht mehr lukrativ, das Kapital ins Ausland zu verschieben. Schließlich drohen bei Steuerhinterziehung nicht nur die Zahlung der Steuern, sondern auch empfindliche Geldbußen und teilweise auch Haftstrafen. Die Abgeltungsteuer ist damit die günstigere Alternative.

In der Zwischenzeit hat der deutsche Finanzminister mit seinen ausländischen Kollegen fleißig gearbeitet. Nunmehr haben mehr als 56 Staaten ein Abkommen geschlossen. Sie melden künftig die Kontenstände der ausländischen Bürger in die Heimatländer. Somit kann man in den bisherigen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz, keine Gelder mehr bunkern. Es würde eine Meldung an das deutsche Finanzamt erfolgen.

Nach diesem Coup meldete sich dann der deutsche Finanzminister erneut zu Wort. Die Abgeltungsteuer ist nicht mehr notwendig. Er arbeitet jetzt daran, die Abgeltungsteuer wieder abzuschaffen. Somit ist damit zu rechnen, dass demnächst die Zinseinkünfte nicht mehr mit 25 % abgegolten sondern mit dem normalen Steuersatz belegt werden. Das dürfte für viele eine Anhebung beispielsweise von 25 % auf 42 % bedeuten. Auch der Solidaritätszuschlag erhöht sich dadurch, schließlich sind 5,5 % von 42 % Einkommensteuer mehr als nur von 25 % Abgeltungssteuer.

Man darf gespannt sein, ob das Kapital nun wieder zu wandern beginnt.

Ihre R24 Anwaltskanzlei