Wozu gibt es eigentlich Steuerformulare?

Steuerformulare sollen sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter die Arbeit erleichtern. Auch im Zeitalter der digitalen Steuerverwaltung gibt es weiterhin Steuerformulare. Nur eben nicht mehr in Papierform, sondern als sogenannte Taxonomie für die Datenübermittlung.

Das Finanzamt erhält vom Steuerberater des Steuerpflichtigen die Bilanz oder die Einnahme/Überschussrechnung digital übermittelt. Hierfür hat der Gesetzgeber die entsprechenden elektronischen Steuerformulare vorgegeben.

Seit Jahren ist jedoch die Unsitte zu beobachten, dass Finanzbeamte nach Eingang der Daten Rückfragen stellen. Soweit es um Belege geht, ist dies sicherlich in Ordnung. Jedoch sind viele Rückfragen auf die Aufgliederung von verschiedenen Posten in der elektronischen Bilanz bzw. der Einnahme/Überschussrechnung gerichtet. Hier gibt es beispielsweise die Positionen „sonstige betriebliche Aufwendungen“. Dieser Posten ist den Finanzbeamten nicht geheuer. Sie möchten gern wissen, was sich dahinter versteckt.

Demzufolge schreiben sie beispielsweise an den Steuerpflichtigen oder seinen Steuerberater, dass man um eine Aufgliederung dieses Postens bittet. Nur kennt das Gesetz eine solche Aufgliederung dieses Postens in Steuerformulare nicht. Es ist auch keine Anforderung von Unterlagen, wie es in der Abgabenordnung geregelt ist. Demzufolge fehlen den Finanzbeamten eigentlich die Grundlagen für ihre Anfragen. Damit werden sie auch regelmäßig von uns konfrontiert.

Im Ergebnis schrieb letztens ein Finanzbeamter, dass die Einnahme/Überschussrechnung bei einer fehlenden Nachreichung der Aufgliederung dieses Postens zu verwerfen sei. Es würde keine ordnungsgemäße Buchhaltung vorliegen. Wie will er das wissen? Er war weder beim Steuerberater noch beim Steuerpflichtigen und hat sich die Buchhaltung zeigen lassen.

Der Gesetzgeber hat diesen Posten so in die elektronischen Steuerformulare hereingesetzt. Der Gesetzgeber hat hier keine weitere Aufgliederung vorgesehen. Was will der Finanzbeamte eigentlich? Und alle eingereichten Einnahme/Überschussrechnungen als nicht ordnungsgemäß zu bezeichnen, ist wohl auch eine Pauschalverdächtigung gegenüber den Steuerpflichtigen. Leider ist es immer wieder bei Finanzbeamten anzutreffen, dass sie prinzipiell die Steuerpflichtigen als potentielle Steuerhinterzieher betrachten. Es gibt aber auch viele andere Beamte, die sich nicht so verhalten. Leider machen die wenigen Beamten den Steuerberatern und den Steuerpflichtigen sehr viel Arbeit.

Es muss wohl wirklich erst einmal ein Verfahren bis zum Finanzgericht oder höher geführt werden, um eine Klärung dieser Frage herbeizuführen. Selbst bei den sogenannten Klimagesprächen zwischen Steuerberaterkammer und den Finanzämtern, beispielsweise in Sachsen, wurde keine Lösung gefunden. Es wurde von den Steuerberatern thematisiert und von den Finanzämtern zur Kenntnis genommen. An der Praxis ändert sich jedoch nichts.

Die Finanzbeamten sollten immer wieder den Grundsatz beachten: Steuern werden auf der Grundlage von Gesetzen erhoben.

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