Die Steuerzahler sind in der Regel immer die Gebeutelten der Nation. Nun auch im Fall des Anton Schlecker. Bekannt ist ja, dass er leider eine Pleite hingelegt hat. In der Zwischenzeit wurde er auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Schlecker hatte einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Den hat er nun zurückgenommen. Es wäre ansonsten damit zu rechnen gewesen, dass die Gläubiger den Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung stellen.
Die Überschrift in einer Zeitung lautete „Anton Schlecker bleibt auf einer Milliarde Schulden sitzen“.
Ist das wirklich so? Und was haben die Steuerzahler damit zu tun?
Kann man auf Schulden sitzen? Eher nicht. Auf unbezahlten Rechnungen kann man sitzen. Auf gekündigten und unbezahlten Kreditverträge kann man sitzen. Auf Gerichtsurteilen zur Forderungseintreibung, auf Vollstreckungsversuchen und Schreiben der Gerichtsvollzieher kann man sitzen. Aber nicht auf Schulden.
Was passiert nun? Anton Schlecker hat ja bereits erklärt, dass er kein Geld hat. Was geht das die Steuerzahler an? Die meisten werden denken: nichts. Das ist eben der große Irrtum
Die Gläubiger des Herrn Schlecker sind in der Regel Banken und andere Unternehmen. Ebenso sind Teile seiner Belegschaft sicherlich Gläubiger bei ihm. Und natürlich das Arbeitsamt, das für ausgefallene Löhne und Gehälter Insolvenzgeld gezahlt haben könnte.
Was passiert nun bei den Gläubigern? Das Arbeitsamt holt sich das Geld beim Steuerzahler. Die Banken und die anderen Firmen schreiben ihre Forderungen ab. Das führt zu entsprechenden Gewinnminderungen. Und die Arbeitnehmer haben ebenfalls weniger Einkommen, das sie zu versteuern haben.
Während das Arbeitsamt sich beim Insolvenzgeld direkt aus der Staatskasse bedienen kann, holen sich die anderen Gläubiger indirekt das Geld beim Steuerzahler.
Denn die Verluste bzw. das nicht vorhandene Einkommen der Arbeitnehmer führen zu einem geringeren Steueraufkommen. Wenn man beispielsweise nur einmal 30 % an Steuerausfällen kalkulieren würde, ergibt dies die stolze Summe von 300 Millionen Euro, die der Steuerzahler zusätzlich aufbringen muss.
Dieses Geld fehlt dem Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben, Polizisten zu bezahlen, Straßen zu bauen, Kindergärten und Schulen zu betreiben, seine Staatsbediensteten zu entlohnenusw. Also muss dieses 300-Millionen-Euro-Loch vom Steuerzahler gestopft werden.
Wer sitzt nun auf den Schulden? Nicht Anton Schlecker. Der Steuerzahler sitzt auf den Schulden. Denn er wird künftig mit seinen Steuern die Lücke schließen. Der Fall des Anton Schlecker ist tragisch. Jede Pleite ist tragisch. Denn sie trifft nicht den Pleitegeier, sie trifft immer den Steuerzahler.
Und damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen, können Sie uns gern aufsuchen.
Ihre R24 Anwaltskanzlei