Der Richter und die Verhandlungsführung

Was bedeutet Verhandlungsführung durch den Richter? In einem Arbeitsgerichtsverfahren führte der Richter in den Sachstand ein. Nach kurzem Geplänkel lief es auf eine Vertagung hinaus, man wurde sich im Gütetermin nicht einig.

Statt die Verhandlungsführung zu übernehmen, blätterte der Richter in seiner Akte und begann einige Dokumente zu studieren. Die Anwälte diskutierten den Sachverhalt und Rechtsfragen. Von allem bekam der Richter nichts mit, er war im Aktenstudium vertieft. Irgendwann sah er hoch und gab bekannt, dass  er einen Kammertermin ansetzt. Die komplette Diskussion zwischen den Parteien ging an ihm vorbei. Weil er erst in der Verhandlung die Dokumente studierte.

Und da heißt es, dem Richter obliegt die Verhandlungsführung. Das war eine Stammtischplauderei unter Anwälten.

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