Der verärgerte Richter oder wie man einen Junganwalt verheizt

Ja, es gibt auch verärgerte Richter. Sie sind ja auch nur Menschen. In einer Arbeitsrechtssache ist eine Stadt die Beklagte. Es wird ein Termin für die Güteverhandlung angesetzt. Für die Stadt erscheint ein jüngerer Anwalt aus einer größeren Rechtsanwaltskanzlei.

Nach Aufruf in der Sache will der Richter die Angelegenheit verhandeln. Der Junganwalt erklärt, dass man zur Klage schriftlich Stellung nehmen wolle und nicht einigungsbereit sei. Daraufhin belehrt ihn der verärgerte Richter. Im Arbeitsrecht soll durch die Güteverhandlung eine Beschleunigung der Prozesse erfolgen. Deshalb sind die Parteien und das Gericht gehalten, sich um ernsthafte Einigungsverhandlungen zu bemühen. Die Erklärung des Anwaltes ist jedoch nicht kontraproduktiv. Das lässt die Güteverhandlung zur Farce werden. Der verärgerte Richter fragt, ob er überhaupt die Akte bearbeitet. Das verneint der Rechtsanwalt.

Der Richter sieht ein, dass der junge Rechtsanwalt mehr oder weniger von seinem Chef verheizt wurde und letztlich persönlich nicht verantwortlich ist. Der verärgerte Richter möchte sich aber revanchieren. Er setzt einen Kammertermin an und ordnet das persönliche Erscheinen des Stadtoberhauptes an. Mal sehen, ob der Bürgermeister wirklich erscheinen wird.

Der Kollege konnte an dem Tag wenigstens Erfahrungen sammeln. Wie man es nicht machen sollte.

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