In einem Verfahren mit einer Richterin vor dem Finanzgericht ging es unter anderem auch um die Beurteilung des Ausbildungsvertrages des Sohnes des Klägers im Steuerrecht. Dieser wurde durch den Steuerberater dem Gericht vorgelegt.
Die Richterin bezweifelte, dass dieser Berufsausbildungsvertrag wirksam geschlossen worden sei. Sie hatte zur Vorbereitung der Verhandlung in ihren persönlichen Unterlagen nachgesehen und ihren eigenen Berufsausbildungsvertrag zur Bankkauffrau mitgebracht. Dieser stammte aus dem Jahr 1973. Auf diesem Berufsausbildungsvertrag prankte der Stempel einer Industrie- und Handelskammer.
Daraus zog die Richterin die Schlussfolgerung, dass auch heutzutage alle Ausbildungsverhältnisse in Deutschland nur gültig zustande kommen, wenn ein Stempel der IHK auf dem Vertrag ist. Bemerkenswert ist, dass sie überhaupt nicht auf die Idee kam, dass sich in 40 Jahren Abläufe und Vorschriften ändern könnten.
Da kann man nur hoffen, dass die Richterin wenigstens die aktuellen Gesetze im Steuerrecht verwendet.
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