Das Strafrechts-ABC: D wie Drogen oder Alkohol

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Dass das Konsumieren von Drogen oder Alkohol, egal ob legal oder illegal, gemeinhin der Gesundheit abträglich ist, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings sind im Verkehrsrecht die Konsequenzen des Konsums von Drogen oder Alkohol durchaus unterschiedlich. Es richtet sich danach, ob es sich um legale Drogen , z.B. Alkohol) handelt oder sogenannte nicht verkehrsfähige und erlaubnispflichtige Betäubungsmittel wie Marihuana, Haschisch, Crystal, Kokain usw.

Der Konsum von Alkohol mit anschließendem Führen eines Fahrzeuges bleibt dann konsequenzenlos, wenn die Blutalkoholkonzentration entweder unter 0,5 Promille liegt oder – bei einem Fahrfehler oder Verkehrsverstoß – unter 0,3 Promille. Dies gilt auch beim Konsum sogenannter weicher Drogen unterhalb bestimmter Grenzwerte, die im einzelnen jedoch differieren und immer im Fluss begriffen sind.

Bei Blutalkoholkonzentrationen von über 0,3 Promille mit Unfall oder Fahrfehler bzw. über 1,09 Promille ohne Fahrfehler bzw. beim Führen von Fahrzeugen nach Genuss sogenannter harter Drogen (Crystal, Creck, Heroin) ist im Regelfall mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Alkoholfahrt oder rauschbedingter Fahruntüchtigkeit auch immer der Verlust der Fahrerlaubnis verbunden.

Welche Konsequenzen im Einzelfall bei Feststellung von Drogen oder Alkohol hinterm Steuer möglich sind, kann immer unter Berücksichtigung des ganz konkreten Einzelfalles eingeschätzt werden. Dazu sollte bereits von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet werden.

Auch in anderen Bereichen haben Drogen oder Alkohol strafrechtliche Konsequenzen. Also keine Macht den Drogen oder Alkohol!

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