Durchsuchung bei einem Nichtbeschuldigten

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In einem Ermittlungsverfahren ordnete der Richter zunächst die Durchsuchung in den Objekten des Beschuldigten an. Darüber hinaus waren andere Stellen involviert, die ebenfalls durchsucht werden sollten. So z.B. der Steuerberater des Beschuldigten und ein Sachverständiger, der für den Beschuldigten tätig war.

In dem Durchsuchungsbeschluss hieß es als Begründung, dass bei dem Sachverständigen aufgrund manipulierter Gutachten ein Zusammenhang gegeben sein könnte.

Eine Durchsuchung bei Nichtbeschuldigten, beispielsweise Steuerberatern, läuft in der Regel sehr gesittet hat. Die Beamten erscheinen, legen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor und fragen höflich nach der Herausgabe aller Unterlagen an. In der Regel geben dann die nicht beschuldigten Personen oder Unternehmen die entsprechenden Daten und Unterlagen heraus. Wer lässt sich schon gerne komplett durchsuchen?

Bei dem Sachverständigen jedoch verhielt es sich anders. Hier wurde die Durchsuchung ordentlich durchgeführt, wie bei einem Beschuldigten. Es wurde in den Schränken herumgekramt, es wurden die Computerdaten kopiert und teilweise die Technik mit aufs Polizeirevier genommen. Hier hatte der Sachverständige den Eindruck, er sei wohl eher Beschuldigter.

Nach einem entsprechenden Schriftsatz meldete sich die Staatsanwältin telefonisch. Sie teilte mit, dass der Sachverständige kein Beschuldigter sei, er sei nur Zeuge. Auf den Einwand, dass die Durchsuchung ziemlich untypisch gewesen wäre und eher für den Beschuldigtenstatus spreche, teilte sie nur mit, sie hätte das so bei der Polizei nicht in Auftrag gegeben. Das sei eine Entscheidung der Polizei gewesen.

Jedoch sagte sie zwei Sätze später: „Wir hoffen natürlich auf einen Zufallsfund aus der Durchsuchung, beispielsweise auf eine Email, aus der hervorgeht, dass der Gutachter vielleicht doch bei den Straftaten des Beschuldigten mitgewirkt haben könnte.“

Wenn sie schon so eine Äußerung macht, dann hätte sie auch zugeben können, dass die vollständige Durchsuchung auf sie zurückging. Das steht nämlich nach diesem Satz zu vermuten. Und damit dürfte auch immer noch unklar sein, ob der Sachverständige möglicherweise doch Beschuldigter ist.

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