Ein überheblicher Richter

Aus der Sächsischen Zeitung: Ein überheblicher Richter. Was diesen Richter so besonders macht? Er ist Präsident eines Oberlandesgerichts. In der sächsischen Zeitung behauptet er, Rechtsschutzversicherungen seien die Gelddruckmaschinen für Anwälte in Bußgeldverfahren. Natürlich hat auch ein Gerichtspräsident das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber in einer solchen Position sollte man schon wissen, worüber man spricht.

Warum gehen Menschen gegen Bußgelder vor? Weil wir einen Rechtsstaat haben. Weil jeder das Recht hat, behördliche Eingriffe überprüfen zu lassen. Und ein Bußgeld ist ein behördlicher Eingriff. Und wie oft haben wir in den letzten Monaten gelesen, dass ein Blitzer nicht richtig funktioniert. Das unschuldige Fahrer zu Unrecht mit Bußgeldern belegt wurden. Wenn der Richter und Präsident also meint, das Bußgeldverfahren nur von Anwälten aus Geldzwecken betrieben werden, verkennt er das Wesen des Rechtsstaates. Wir können natürlich solche Verfahren abschaffen. Oh nein, hatten wir schon. Nannte sich Drittes Reich bzw. DDR.

Und wenn er schon behauptet, dass Anwälte durch Bußgeldverfahren reich werden würden, sollte er sich damit mal näher befassen. In einem Bußgeldverfahren erscheint der Mandant zunächst zu einem Gespräch beim Anwalt. Daran anschließend fordert der Anwalt die Akte zur Einsicht an. Kommt sie bei ihm an, studiert er die Akte und sucht, ob es Unregelmäßigkeiten gibt. Daran anschließend schreibt er in der Regel dem Mandanten über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Oft findet danach noch ein weiteres Gespräch mit dem Mandanten statt. Es folgen weitere Schriftsätze an das Gericht. Das Verfahren selbst muss auch durchgeführt werden, es gibt mindestens eine mündliche Verhandlung, manchmal sogar zwei oder drei. Der Anwalt muss also auch noch mit dem Mandanten zum Gericht fahren. Und hierfür gibt es vielleicht 500 €. Ganz ehrlich? Es gibt andere Tätigkeitsgebiete, da kann man mehr Geld verdienen.

Und ansonsten verkennt der Präsident auch generell die Tätigkeit des Anwaltes bei Prozessen. Gerade die Anwälte wissen, wie es um den Rechtsstaat steht. Da werden Urteile gefällt, wo man nur den Kopf schütteln kann. Erinnert sei an das Verfahren gegen Renate Künast. Welche Beschimpfungen sie als angebliche freie Meinungsäußerung hinnehmen soll. Andere Verfahren werden einfach erst in zehn oder zwölf Monaten terminiert. Und genau aus diesem Wissen heraus versuchen die Anwälte Prozesse durch Vergleiche zu beenden. Im Arbeitsrecht werden die meisten Prozesse durch Vergleiche beendet. Viele Vergleiche werden sogar ohne mündliche Verhandlung getroffen. All das bewirkt bei der Justiz eine nicht unerhebliche Entlastung.

Und wenn der Mandant wegen Bußgeldern kommt und permanent seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, was wird wohl passieren? Spätestens nach dem zweiten oder dritten Verfahren wird die Rechtschutzversicherung kündigen. Dann wird er schwer haben, zu gleichen Beiträgen eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden. Daher ist es auch hier Aufgabe des Anwaltes auf diese Folgen hinzuweisen und gegebenenfalls von einem Verfahren abzuraten.

Anstatt populistische Reden halten sollte sich auch der Präsident eines Oberlandesgerichtes mal mit der anwaltlichen Tätigkeit auseinandersetzen. Statt für solche Beiträge in der Zeitung Zeit zu verschwenden, hätte er mal einen Tag in einer Anwaltskanzlei zubringen können.

Aber, wollen wir nicht kleinlich sein. Wir wünschen auch diesen Präsidenten frohe Festtage und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Und falls ihm sein Job als Präsident zu stressig ist: es steht ihm frei, sich nach einer neuen Arbeit umzusehen. Auch das könnte manchmal helfen. Ihre R24 Kooperation.

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