Als steuerlicher Laie muss man den Unterschied zwischen diesen Begriffen nicht kennen. Blamabel ist es, wenn ein Finanzminister öffentlich etwas erzählt über eine Steuerbelastung ab einem bestimmten Betrag. Auf die Frage der Presse, ob es sich um Einkünfte oder Einkommen handelt, wusste dieser Finanzminister keine Antwort.
Daher hier das kleine Begriffslexikon:
Alles was Sie aus einer Tätigkeit beziehen, beispielsweise Arbeitslohn, Zinsen oder Mieteinnahmen, sind Einkünfte. Die Einkünfte alle zusammen genommen, werden dann im Steuerrecht als Gesamtbetrag der Einkünfte bezeichnet. Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte werden Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen.
Sodann hat man ein Einkommen. Von diesem Einkommen darf man weitere Beträge abziehen, beispielsweise Freibeträge für Kinder.
Sodann hat man das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird sodann die Steuer berechnet. Wenn Sie ihren Steuersatz prozentual ermitteln wollen, setzen Sie also den Steuerbetrag in das Verhältnis zum zu diesem Betrag.
Von der so berechneten Steuer gibt es dann weitere Steuerermäßigungen, die die Steuerlast reduzieren können. Beispielsweise dürften hier Prozente aus Handwerkerrechnungen abgesetzt werden, Parteispenden oder Steuerermäßigungen für Gewerbetreibende aufgrund ihrer Zahlung von Gewerbesteuer.
Wenn Sie also das nächste Mal nach Einkünfte oder Einkommen gefragt werden, sind Sie schlauer als der damalige Finanzminister.
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