Erst mal klagen, dann fragen

Klingt wie im wilden Westen, erst schießen (äh, klagen), dann fragen.

Ein Unternehmer kündigt eine Arbeitnehmerin. Sie war bei ihm Köchin.

Nun bekommt er eine Kündigungsschutzklage zugestellt. Kündigungsfrist? Eingehalten. Andere Formalitäten? Erfüllt.

Warum tat sie klagen? Ihr Anwalt schreibt: „Der Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, weil eine Sozialauswahl nicht getroffen wurde.“

Kann die Köchin nicht nur klagen, sondern auch zählen? Sollte man meinen. Denn wenn sie 5 Schnitzel zubereiten soll, muss sie wenigstens bei diesen Mengen zählen können. Also weiß sie auch, dass es nur vier weitere Arbeitnehmer im Unternehmen gab.

Die Alternative ist, der Anwalt hat gar nicht erst gefragt, wie viele Angestellte es noch gab.

Aber was wäre, wenn er es doch wusste und dennoch tat klagen?

Ihre R24 Anwaltskanzlei