Die Fahrerlaubnis ist in Gefahr – was ist (nicht) zu tun?

Über die Frage, ob derjenige, dem man einmal eine Fahrerlaubnis erteilt hat, diese auch behalten darf, entscheiden in der Bundesrepublik sowohl Behörden (umgangssprachlich Führerscheinstellen genannt) und Gerichte.

Die Gründe, warum eine Fahrerlaubnis in Gefahr geraten kann, sind vielfältig. Ins Visier der Verwaltungsbehörde kann nicht nur derjenige geraten, der nach dem Konsum vom Crystal Meth, Crack oder Heroin am Steuer erwischt worden ist bzw. der mit Alkohol am Steuer auffiel. Oder wer entweder einen Unfall verursacht hat oder ganz erheblich alkoholisiert war. In solchen Fällen können Strafgerichte durch Urteil die Fahrerlaubnis entziehen.

Das gleiche Recht steht aber auch den Führerscheinstellen zu, wenn sich Eignungszweifel beim Fahrerlaubnis – Inhaber ergeben. Das kann dann der Fall sein, wenn der Behörde Mitteilungen über bestimmte Krankheiten gemacht werden, unter denen der Fahrerlaubnis – Inhaber leidet. Ein solcher Anknüpfungspunkt kann beispielsweise eine sogenannte entgleiste Diabetes mellitus sein. Ist also der Fahrerlaubnis – Inhaber beispielsweise Diabetiker und besteht das Risiko eines Zuckerschocks und damit einer plötzlichen Fahruntüchtigkeit während des Fahrens, müssen die Behörden kraft Gesetzes tätig werden.

Meistens wird der Betroffene zu einem Gespräch in die Behörde bestellt, oft wird ihm auch aufgegeben, ein ärztliches Gutachten zum Nachweis seiner Fahrtüchtigkeit beizubringen. Wird dieses Gutachten erstellt und fällt dieses negativ aus und hat obendrein die Behörde dieses Gutachten bereits erhalten, ist es meistens schon zu spät. Die Behörde sieht ihre Eignungszweifel bestätigt, es wird dann über die Entziehung der Fahrerlaubnis ein entsprechender Bescheid erlassen, der auch sofort für umsetzbar erklärt wird. Da verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten hier mehrere Jahre in Anspruch nehmen, in denen der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis quasi verzichten muss, erledigt die Frage der Fahrerlaubnis dann meistens schon der Zeitablauf.

Es ist daher unerlässlich, bereits bei der ersten Information des Betroffenen durch die Führerscheinstelle, dass sie Eignungszweifel hegen würde, unverzüglich juristischen Beistand aufzusuchen, nach dessen Konsultation dann letztlich auch in Absprache mit behandelnden Medizinern festzulegen ist, wie die Eignungszweifel am besten auszuräumen sind.

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