Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

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Körperverletzung? Es sind die Dinge, die nicht passieren sollten, aber leider täglich passieren, ein Unfall:

Schnell hat man als Wartepflichtiger den Verkehr auf der Hauptstraße übersehen, fährt los, es kommt zur Kollision und der Hauptstraßenbenutzer wird verletzt. Damit verbunden ist regelmäßig der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Dies ist, als Straftat, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Es wird regelmäßig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, dessen Ausgang allerdings durchaus auch beeinflussbar ist. Es ist absolut falsch, in solchen Fällen den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen, es vielmehr sehr sinnvoll und auch nötig ist, sich der Hilfe vom Rechtsanwalt zu bedienen. Wie in jedem Strafermittlungsverfahren gilt hier der Grundsatz, keine Einlassungen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzugeben, solange und soweit nicht der gesamte Inhalt der strafrechtlichen Ermittlungsakte bekannt ist. Diesen Inhalt erfährt ein Verteidiger als Beistand in einem solchen Verfahren. Insoweit sollte im Speziellen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser erhält Akteneinsicht und kann dann entscheiden, welches Vorgehen am Sinnvollsten ist. Ist im Übrigen das Verkehrsregister in Flensburg eintragungsfrei, stehen die Chancen durchaus günstig, dass dieses Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung  ohne Verurteilung und damit völlig folgenlos bleibt.

Lässt man den Dingen seinen Lauf, ohne sich der Hilfe von Dritten zu bedienen, sind allerdings umgekehrt die Chancen relativ hoch, dass zumindest das zuständige Gericht einen sogenannten Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe verhängt wird, erlässt. Wird ein solcher Strafbefehl erlassen, so gilt man als vorbestraft.

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