Hilfe durch den Staatsanwalt

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Ein Fall für den Staatsanwalt: Ein Unternehmer hatte mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag geschlossen und seine Leistungen erbracht. Der andere Unternehmer zahlte jedoch nicht. Der Mandant versuchte zunächst über ein Inkassobüros, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Leider musste ihm das Inkassobüro mitteilen, dass der Schuldner nicht auffindbar war.

Daraufhin sollten wir tätig werden. Aufgrund der Feststellungen des Inkassobüros schlugen wir den Mandanten vor, eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug zu stellen. Schließlich würde ein Staatsanwalt andere Möglichkeiten haben, die Anschrift des Beschuldigten zu ermitteln.

Und obwohl es nur um einen Betrag von circa 400 € ging, hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich ermittelt. Aber das Ergebnis war ein anderes.

Der Schuldner wohnte immer noch dort, wohin der Unternehmerin die Rechnung geschickt hatte. Nur hatte der Unternehmer aus welchen Gründen auch immer einen falschen Vornamen angegeben. Deshalb kam die Post nicht an.

Hier kann der Mandant tatsächlich danke sagen an die Staatsanwaltschaft für die gründliche Arbeit. Es ist eben nicht so, dass wegen Bagatelldelikten nicht ermittelt werden würde.

Ihre R24 Anwaltskanzlei