Normale Bürger: Aus einer Strafakte

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Eine Strafakte kann schon recht interessant sein. Zunächst die Polizei: „Die Personen verhielten sich unauffällig und waren ’normale‘ Bürger.“ Das veranlasst schon mal zur Frage, ob es möglicherweise auch unnormale Bürger gibt.

Die Polizei war vor Ort in der tiefsten Provinz, weil es angeblich Zoff zwischen verschiedenen Besuchern einer Veranstaltung gegeben haben soll. Ein angeblich einschlägig bekannter rechter (!) Straftäter soll gegenüber einer anderen Person gesagt haben: „Wenn du die Schnauze nicht hält, sorge ich dafür, dass Du sie ein paar Monate nicht aufkriegst.“.

Zu dieser Person schrieb dann der Polizist in der Strafakte: „Er war insbesondere in den neunziger Jahren aktiv und dürfte ‚altgedienten‘ Kollegen ebenfalls ein Begriff sein.“. Altgedient? Drittes Reich oder später? Gleichzeitig jedoch stellte der Polizist bei seiner Recherche fest, dass der Beschuldigte in keinem System erfasst ist.

Dann taucht in der Strafakte ein Vernehmungsprotokoll des angeblich Geschädigten auf. Dieser beginnt seine Aussage mit den Worten, dass er mit einem Kumpel auf der Feier war. Dann heißt es weiter: „Der Kumpel, dessen Name mir momentan nicht geläufig ist…“ Gemeinsam mit dem Kumpel sah er den Beschuldigten. Der war ihnen aus „aktiven“ Zeiten bekannt. Als der Beschuldigte sich ihnen näherte, sind sie nicht etwa weitergegangen, sondern ihrerseits auf den Beschuldigten straff zugelaufen. An dieser Stelle im Protokoll in der Strafakte konnte sich der Geschädigte übrigens wieder an den Namen des Kumpels erinnern.

Das Geschehen mündete in der eingangs genannten verbalen Auseinandersetzung. Mehr ist nicht passiert. Dafür rückte die Polizei aus, um nach möglichen „Rechten“ zu schauen. Nun sollte man meinen, man kann die ganze Angelegenheit beenden. Im vorliegenden Fall jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. In der Anklageschrift heißt es, dass der Beschuldigte den Geschädigten als „Nazischwein“ bezeichnet haben soll. Dabei hat selbst der Geschädigte bei seiner Vernehmung in der Strafakte angegeben, dass er lediglich damit bedroht wurde, dass er auf die Schnauze bekommen würde.

Auch die Polizei bringt nach Abschluss der Ermittlung die Anzeige zur Vorlage wegen der Bedrohung mit den Worten, dass der Geschädigte auf die Schnauze bekommen sollte. Weshalb plötzlich ein anderen Sachverhalt zur Anklage kommt, erschließt sich nicht mehr aus der Strafakte.

Aber hier kann man es mit dem Brandenburglied von Rainald Grebe halten. Er singt so treffend „Drei Nazis stehen auf den Hügeln und finden keinen zum verprügeln.“.

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