Fahrtenbuch führen und Steuern sparen!

Ein Fahrtenbuch führen ist doch öde. Bäh, oder Bätschi, wie Frau Nahles rufen würde. Also zahle ich bei einem Betriebsauto halt die Steuern auf die Privatnutzung?

Jeder Unternehmer kennt es. Man ist unterwegs und kommt von einem wichtigen Kundentermin und auf der Strecke liegt der Supermarkt und man besorgt noch schnell was für das Abendbrot. Nun wurde das Betriebsfahrzeug zu privaten Zwecken verwendet. Diese private Verwendung muss besteuert werden. So sieht es das Gesetz vor.

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder wählt man die 1 % Regelung oder man muss Fahrtenbuch führen.

Bei der 1 % Regelung wird pro Monat pauschal 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert. Das ist sehr einfach aber kann auch sehr teuer werden. Beispiel: Auto kostet 30.000,00 EUR. 1 % = 300,00 EUR. Pro Monat! Da können schnell 100 EUR und mehr für Steuern, SV, zusammen kommen.

Als Alternative dazu kann man Fahrtenbuch führen. Dabei wird nur das versteuert, was man tatsächlich privat gefahren ist. Und hier das Beispiel: Fahrzeugkosten pro Monat 500 EUR (Abschreibung, Steuern, Versicherung, Tanken usw.). 10 % privat gefahren, = 50 EUR. Das sind dann vielleicht 15 EUR an Abgaben.

Die Fahrtenbücher müssen jedoch ordnungsgemäß geführt werden. Dazu zählt unter anderen, dass man kenntlich macht, ob es sich um eine Privatfahrt oder eine Dienstfahrt handelt. Wird dies mehrfach unterlassen, kann es zur Verwerfung des Fahrtenbuchs kommen. Es wird wieder die 1 % Regelung angesetzt. Die ganze Mühe war umsonst und es wird teuer. Also Kreuze setzen hilft Steuern sparen.

Fahrtenbuch führen

Fahrtenbuch führen, aber richtig.

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