Finanzamtspost: A wie Antrag

Einen Antrag stellen Sie an das Finanzamt, wenn Sie eine Fristverlängerung benötigen oder weniger Steuern voraus zahlen wollen. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich oder per E-Mail zu stellen, dann gehen die wesentlichen Informationen nicht verloren.

Nach Eingang des Antrags beim Finanzamt wird dieser entsprechend bearbeitet. Das Finanzamt hat mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

Sie können eine Nachfrage erhalten. Das Finanzamt kann beispielsweise weitere Auskünfte oder Unterlagen verlangen.

Das Finanzamt kann Ihren Antrag genehmigen. Dann erhalten Sie schriftlich beispielsweise, dass die Fristverlängerung gewährt wird.

Das Finanzamt kann den Antrag auch ablehnen. Üblicherweise hat eine solche Ablehnung durch einen Bescheid zu erfolgen. Ein Bescheid ist an eine bestimmte Form gebunden. Er soll eine Begründung enthalten und natürlich auch eine Rechtsmittelbelehrung. Vielfach jedoch, wie auch bei anderen Behörden, bekommen Sie einfach nur ein Schreiben, dass Ihrem Ansinnen nicht stattgegeben wird. Viele Bürger wissen daher nicht, dass man dagegen Einspruch einlegen kann. Auch wenn keine Rechtsmittelbelehrung darauf enthalten ist, handelt es sich bei solchen Einzelfallentscheidungen um einen Bescheid.

Um den Antrag also auch nach einem abschlägigen Schreiben des Finanzamtes weiter zu verfolgen, kann Einspruch eingelegt werden. Fehlt es an der Rechtsmittelbelehrung, können Sie ein Jahr lang den Einspruch noch nachreichen.

Daher haben Sie keine Scheu, wenn Sie etwas vom Finanzamt wünschen, schreiben Sie zunächst erst einmal einen Antrag.

Es lohnt sich jedoch nicht, einen Antrag zu stellen, keine Steuern mehr zahlen zu müssen. Da werden Sie wohl keinen Erfolg haben.

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