Vergleichsangebot für fristlose Kündigung?

Der Arbeitnehmer wurde zunächst fristgerecht gekündigt. Er hat 4 Monate Kündigungsfrist. Darauf sprach man im gleichen Monat die fristlose Kündigung aus. Damit kann man ja einige Monate Lohnzahlung sparen.

Gerichtsverhandlung. Strittig ist auch noch der Zugang der fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer fand sie am 31. März im Briefkasten. Der Arbeitgeber hat die Quittung über den Einwurf vom 26.März. Der Richter erörtert die Angelegenheit und schlägt einen Vergleich vor. Die Parteien mögen sich beraten.

Der Arbeitnehmer denkt über die Hälfte nach, also noch Gehalt für 2 Monate.

Nach Rückkehr in den Gerichtssaal wird der Arbeitgeber befragt. Er wäre damit einverstanden, dass der Arbeitnehmer zum 31. März gekündigt gilt, statt dem 26. März. Da musste sogar der Richter lachen. Es ist eben nicht jeder Vorschlag für einen Vergleich geeignet.

Nun wird in drei Monaten im Kammertermin darüber befunden, ob die fristlose Kündigung wirklich rechtens war.

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