Fristverlängerung Steuererklärung – Folgen Fristversäumnis

Können die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen nicht eingehalten werden, gibt es die Möglichkeit der Fristverlängerung. Der Antrag ist formlos beim Finanzamt zu stellen.

Bisher gab es hier viel Verständnis auf der Seite des Finanzamtes. Diese Kulanz wurde jedoch mit der neuen Fristenregelung in der Abgabenordnung gesetzlich stark eingeschränkt. Während Steuerpflichtige ohne Steuerberater weiterhin gute Chancen haben auf eine Fristverlängerung, wird die Frist bei Steuerberatern nur noch verlängert, wenn die Frist nur ohne Verschulden nicht eingehalten werden konnte. Viel Arbeit, Urlaub oder krankheitsbedingter Ausfall zählt da nicht mehr.

Viele Erklärungen werden jedoch innerhalb der Fristen erstellt und eingereicht. Was aber passiert in den wenigen Ausnahmefälle, in denen eine fristgerechte Einreichung nicht möglich war.?Das Finanzamt steht in diesen Fällen das Instrument des Verspätungszuschlages zur Verfügung. Auch hier gab es eine Änderung. Lag die Entscheidung früher im Ermessen des jeweiligen Beamten, so ist der Verspätungszuschlag jetzt in vielen Fällen ein Muss. Er beträgt 0,25 % der nachzuzahlenden Steuer pro angefangenen Monat mindestens jedoch 25 EUR. Da kann schnell viel Geld zusammen kommen, das besser bei Ihnen angelegt ist als beim Finanzamt.

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, damit am Ende das Geld für ein Eis ausgegeben werden kann und nicht im Tresor beim Finanzamt liegt. Und: eine Fristverlängerung ist nur möglich, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist. Kommen Sie also rechtzeitig.

Ihre R24 Anwälte und Steuerberater