Was taugt eine Gebrauchtwagengarantie?

Offerten von Verkäufern gebrauchter Fahrzeuge, wonach das zu verkaufende Kraftfahrzeug mit einer Gebrauchtwagengarantie erhältlich sei, klingen in den Ohren des potenziellen Käufers nach ultimativem Schutz vor jeglichen Defekten und Mängeln des Fahrzeuges. Das soll damit sicherlich auch bezweckt sein, die Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen.

Allerdings sollte sich jeder Käufer zunächst kritisch fragen, ob mit dem Wort Gebrauchtwagengarantie tatsächlich eine solche im Rechtssinn gemeint ist oder der Verkäufer lediglich auf etwas hinweisen will oder muss, wozu er ohnehin rechtlich verpflichtet ist: beim Verkauf gebrauchter Sachen nämlich 1 Jahr Gewährleistung zu gewähren.

Gewährleistungen sind gesetzlich verbriefte Mindestrechte, die der Verkäufer nicht ausschließen kann und die etwas damit zu tun haben, ob zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges Mängel bestehen, die den Gebrauch dieses Kraftfahrzeuges erheblich einschränken oder gar ausschließen.

Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers, über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinaus dem Käufer weitere Rechte, sei es für eine bestimmte Zeit, sei es für eine bestimmte Laufleistung, einzuräumen. Diese Rechte sind gesetzlich nicht geregelt, können von Verkäufer und Käufer in einem Garantievertrag frei bestimmt werden. Wird nun diese Gebrauchtwagengarantie ohne weiteren Aufpreis im Fahrzeug beigegeben, so spricht sicherlich nichts dagegen, den Kauf zu tätigen und die Garantie quasi mitzunehmen.

Werden aber für die Gebrauchtwagengarantie gesonderte Entgelte zusätzlich zum Kaufpreis erhoben oder gar sogenannte Garantieversicherungen angeboten, deren Prämien durchaus erheblich über 1.000 € liegen können, empfiehlt sich vor Abschluss des Kauf- und Garantievertrages eine sehr genaue Analyse und Überlegung. Garantieverträge enthalten nämlich im Regelfall eine Reihe von Ausschlüssen für Defekterscheinungen, die nicht vom Garantieumfang abgedeckt sind (beispielsweise Undichtigkeiten im Öl- oder Kühlmittelkreislauf und deren Folgeschäden). Im Regelfall werden auch keine Schäden an der Fahrzeugbeleuchtung / den Scheinwerfern abgedeckt.

Man kann sich durchaus vorstellen, welche Kostenbelastung bei Ausfall einer Xenon- oder gar LED-Lichteinheit entsteht, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 1 Jahr auftritt und die dann also die Gebrauchtwagengarantie nicht bezahlt. Oder aber den Komplettausfall des Triebwerkes aufgrund einer Undichtigkeit einer Schmiermittelkreislauf.

Bei der Gebrauchtwagengarantie kann auch von Haus aus bei jedem Schadenfall schon eine Selbstbeteiligung oder die Reduzierung von Reparaturkostenerstattungen vereinbart sein, wenn das Fahrzeug eine bestimmte Laufleistung überschritten hat.

Im Zweifel und vor Abschluss von Gebrauchtwagengarantien oder Kaufverträgen zur Frage des Garantieumfanges oder der Frage, ob hier wirklich Garantie gewährt wurde oder lediglich Gewährleistung zugesichert ist, lassen Sie sich am besten vom Spezialisten für Verkehrsrecht beraten.

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