Wie soll man sich gegenüber der Polizei verhalten?

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Höflich gegenüber der Polizei, natürlich, keine Frage. Denn die Beamten der Polizei erfüllen eine wichtige Aufgabe. Aber dennoch gilt es, einige Regeln zu beachten.

Kürzlich rief ein Mandant ganz aufgelöst an. Ihm war ein Fußgänger völlig überraschend ins Auto gelaufen. Nun war die Polizei da und hat schon etwas von Körperverletzung erzählt. Wie er sich denn verhalten solle.

Wie gesagt, höflich. Alle Papiere, die abgefragt werden, also Personalausweis, Fahrzeugpapiere usw., vorlegen. Angaben  zur Person beantworten. Ansonsten muss man sich nicht weiter einlassen. Hier kann man antworten, dass man erst mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten will und sich dann äußern wird.  Der Beamte muss selbst auch darauf hinweisen. Aber im Eifer des Gefechts kann das auch mal vergessen werden.

Bitte bei der Polizei nach der sogenannten Tagebuchnummer fragen, damit der Anwalt ein Aktenzeichen hat.

Vereinbaren Sie dann einen Termin beim Rechtsanwalt. Er wird mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen.

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