Wann sollte man den Anwalt kontaktieren? Erst nach dem Strafbefehl?

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Viele scheuen sich anscheinend, den Anwalt kontaktieren, obwohl sie einen brauchen. Selbst wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben. So auch jüngst wieder ein Mandant.


Er erschien erst, als er den Strafbefehl erhielt. Darin wurde ihm unter anderem die Fahrerlaubnis entzogen, für die Dauer von vier Monaten darf die Behörde ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Schon allein die Dauer für das Einspruchsverfahren gegen den Strafbefehl kann durchaus die Zeit des Fahrerlaubnisentzuges in Anspruch nehmen. Damit hätte sich die Angelegenheit bereits durch Zeitablauf erledigt.

Was war passiert? Der Mandant hatte nicht die Absicht, an dem Tag überhaupt das Auto zu benutzen. Also trank er zwei kleine Glas Sekt. Dann jedoch klingelte der Nachbar und bat darum, das Fahrzeug umzuparken. Wegen eines solchen kleinen Vorgangs dachte der Mandant nicht an den Alkohol. Beim Umparken beschädigte er jedoch ein anderes Fahrzeug. Dumm gelaufen. Als die Polizei eintraf, fiel der Alkoholgeruch auf, der Mandant war auch noch bereit, freiwillig einen Atemalkoholtest durchzuführen. Später war er weiter bereit, eine Blutprobe abzugeben. Das Ergebnis zeigte 0,33 Promille. Im Protokoll stand schließlich noch, dass der Mandant freiwillig seinen Führerschein abgab.

Der Polizist schrieb in sein Protokoll, dass der Mandant ein alkoholtypisches Erscheinungsbild aufwies. Die Gesichtsfarbe war gerötet. Er wirkte aufgeregt. Nun, wenn man einen Unfall verursacht und die Polizei gerufen wird, ist man für gewöhnlich als Normalbürger aufgeregt, hat sicherlich ein rotes Gesicht und durchaus zitternde Hände.

Genau das hätte man bei sofortiger Einschaltung des Anwaltes der Akte entnehmen können. Dem Anwalt wäre es möglich gewesen, der Feststellung des Polizisten entgegenzutreten. Es wäre dem Anwalt durchaus möglich gewesen, in Absprache mit dem Staatsanwalt und eventuell dem Richter das Verfahren zur Einstellung zu bringen und den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.

Leider kam der Mandant erst nach Erhalt des Strafbefehls. Er dachte sich, es würde wohl nicht so schlimm werden. Nun muss das Einspruchsverfahren geführt werden. Jetzt hängt es vom Wohlwollen des Richters ab, ob er einfach das Verfahren so lange liegen lässt, bis die vier Monate abgelaufen sind. Aufgrund der Pandemie haben alle Richter entsprechende Rückstände bei den Gerichtsverfahren.

Gerade im Strafrecht und auch bei vermeintlichen Bagatelledelikten ist daher der Rat, immer sofort den Anwalt zu kontaktieren. Anschließend wird dieser eine Akteneinsicht beantragen. Danach kann entschieden werden, wie man weiter verfahren möchte. Aber zu diesem Zeitpunkt hat man noch viele Möglichkeiten offen.

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